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Mehr Auflagen für die Flieger

Flugplatz Bremgarten fällt unter Lärmschutzverordnung.  

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Der Tower des Sonderflugplatzes in Bre...Lärmschutzverordnung für Landeplätze.   | Foto: BZ-Archiv: Susanne Müller
Der Tower des Sonderflugplatzes in Bremgarten. Für ihn gilt ab sofort die Lärmschutzverordnung für Landeplätze. Foto: BZ-Archiv: Susanne Müller

BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD. Jetzt ist es amtlich: Der Flugplatz Bremgarten im Gewerbepark Breisgau fällt ab sofort unter die Landeplatzlärmschutzverordnung für Flugplätze. Das bedeutet laut Mitteilung des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg, dass insbesondere an Wochenenden und Feiertagen nur noch Maschinen mit erhöhten Anforderungen an den Schallschutz am Himmel kreisen dürfen. Allzu konkrete Auswirkungen aber wird die Verordnung auf den Flugbetrieb in Bremgarten, wie Flieger und Gewerbeparkleitung sagen. Die Fluglärmgegner sehen den Erlass als Erfolg ihrer Arbeit.

Es ist nicht ganz einfach: Damit die Lärmschutzverordnung überhaupt greift, muss die Grenze von 15 000 Starts und Landungen überschritten sein. Diese Zahl schafft der Flugplatz Bremgarten zwar bei weitem, allerdings fallen die Flüge von Ultraleichtflugzeugen – zu ihnen gehören auch die Tragschrauber ...

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