McDonald’s kippt Palmers Steuer

BZ-Abo Richter erklären Tübinger Verpackungsabgabe für unwirksam.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Eine Aktivistin der Deutschen Umwelthilfe vor dem VGH in Mannheim  | Foto: Uwe Anspach (dpa)
Eine Aktivistin der Deutschen Umwelthilfe vor dem VGH in Mannheim Foto: Uwe Anspach (dpa)

. Rückschlag für Tübingens OB Boris Palmer (Grüne): Die seit Jahresbeginn in Tübingen geltende Steuer auf Einwegverpackungen ist unwirksam. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim auf Klage der Tübinger McDonald’s-Filiale.

Der Tübinger Gemeinderat hatte die örtliche Steuer im Januar 2020 per Satzung eingeführt. Seit 1. Januar 2022 ist sie in Kraft. Seitdem sind in Tübingen 50 Cent fällig für Einwegbecher, Einwegteller ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

BZ-Abo -Artikel - exklusiv im Abo

Mit BZ-Digital Basis direkt weiterlesen:

3 Monate 3 € / Monat
danach 15,50 € / Monat

  • Alle Artikel frei auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Abonnent/in der gedruckten Badischen Zeitung? Hier kostenlosen Digital-Zugang freischalten.


Weitere Artikel