Maut: Niederlage für die Stadt
Verwaltungsgericht weist Klage ab / Berufung möglich.
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WALDSHUT-TIENGEN (hjh). Eine deutliche Abfuhr bekam die Kreisstadt Waldshut-Tiengen mit ihrer Klage gegen die Autobahnmaut für Lastwagen auf der A-98-Umfahrung Tiengen: Das Verwaltungsgericht in Freiburg hält die Klage in zwei Punkten für unzulässig, im dritten für unbegründet. Die europäische Richtlinie, auf die sich die Klägerin beruft, dient nach Meinung der Richter nicht dem Schutz der Stadt vor Verkehrsverlagerungen, die Anlass zu der Klage gegeben hatten.
Der Gemeinderat von Waldshut-Tiengen hatte im vergangenen April gegen die Stimmen der SPD eine Verwaltungsgerichtsklage gegen die Autobahngebühr für ...