Prozess in Lörrach

Maschinenpistole aufbewahrt: Gericht verhängt eine Geld- und eine Bewährungsstrafe

BZ-Plus Im Prozess ums Aufbewahren und Abholen einer Kriegswaffe in Weil am Rhein verhängt das Schöffengericht eine Bewährungsstrafe an gegen den einen, eine Geldstrafe gegen den anderen Angeklagten.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der Besitz einer Maschinenpistole ist ...ngeklagte standen deshalb vor Gericht.  | Foto: Boris Roessler
Der Besitz einer Maschinenpistole ist strafbar. Zwei Angeklagte standen deshalb vor Gericht. Foto: Boris Roessler
Mit einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe ging der Prozess gegen zwei Männer zu Ende, die in die Aufbewahrung und die Weitergabe einer Maschinenpistole (MP) verwickelt waren. Die Kriegswaffe hatte einem anderen Mann gehört, gegen den die Polizei wegen Drogengeschäften ermittelt hatte. Die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Christoph Gadesmann

Weitere Artikel