Mahlberg: Keine Altholzverbrennung

Gemeinderat beschließt Widerspruch einzulegen gegen die Genehmigung für German Pellets, Althölzer verbrennen zu dürfen  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Gespannte Erwartung im Mahlberger Geme...r Benz)  gab einen ersten Prüfbericht.  | Foto: Sandra Decoux-KOne
Gespannte Erwartung im Mahlberger Gemeinderat. Rechtsanwalt Reinhard Sparwasser (Zweiter von links, neben Bürgermeister Dietmar Benz) gab einen ersten Prüfbericht. Foto: Sandra Decoux-KOne

MAHLBERG. Die Stadt Mahlberg wird formal Widerspruch einlegen gegen die Genehmigung des Landratsamtes auf Antrag der Firma German Pellets (GP), im Heizwerk der ersten Produktionslinie Althölzer der Klasse A I und A II verbrennen zu können. Darüber hinaus hat die Stadt das Freiburger Rechtsanwaltbüro Reinhard Sparwasser damit beauftragt, zu prüfen, ob ein Widerspruch rechtlich belastbar ist und Aussicht auf Erfolg auf dem Weg durch gerichtliche Instanzen haben kann.

Das Freiburger Anwaltsbüro ist zudem gerade dabei ein Gutachten zu erstellen, inwieweit die Stadt Einfluss auf die Bauleitplanung im Allgemein sowie den Bebauungsplan im speziellen auf DYN A 5 nehmen kann, um damit eine zweite und weitere Produktionslinien von GP zu verhindern. Erste Ergebnisse seiner Prüfung stellte Sparwasser am Donnerstag ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel