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Mängel am Mehrfamilienhaus

Längere Fristen auch noch nach der Abnahme von Gemeinschaftseigentum.  

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Mängel an Immobilien gibt es häufig. W...me am Gemeinschaftseigentum auftreten?  | Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Mängel an Immobilien gibt es häufig. Was aber, wenn die Probleme am Gemeinschaftseigentum auftreten? Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Kein Haus wird völlig mängelfrei gebaut, das zeigt eine regelmäßige Auswertung des Bauherren-Schutzbunds. Für solche Fehler haftet der Bauträger – selbst nach der Abnahme. Vergleichsweise unkompliziert ist die Rechtslage, wenn nur ein Häuslebauer sein Eigenheim übernimmt. Doch bei einem Mehrfamilienhaus sind mehrere Käufer beteiligt. Dann ist die Frage, wann für die Abnahme des Gemeinschaftseigentums die Verjährungsfrist endet.

"Zum Gemeinschaftseigentum zählt alles, was nicht ausschließlich der Nutzung eines einzelnen Eigentümers unterliegt", erklärt Hans-Ulrich Niepmann, Verbandsanwalt des Bundesverbands Freier Immobilien- und ...

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