Mähroboter dürfen nachts nicht fahren

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Ein Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz von Igeln ist in Rheinfelden gar nicht nötig. Denn das ist schon laut Bundesimmissionsschutzgesetzes verboten. Das geht aus einer Antwort des Rheinfelder Ordnungsamts auf eine Anfrage der SPD-Gemeinderatsfraktion hervor. In dem Gesetz werde geregelt, dass Geräte und Maschinen – und darunter fallen Rasenmäher und eben auch Mähroboter – ganztägig an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen von 20 bis 7 Uhr nicht betrieben werden dürfen.
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