Lüge der Ehefrau war Bärendienst
Bewährungsstrafe nach Anstiftung zur Falschaussage.
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LAUFENBURG. Wegen Anstiftung zur Falschaussage hat das Amtsgericht Bad Säckingen unter Einbeziehung eines früheren Urteils wegen Körperverletzung einen 23-Jährigen aus Laufenburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Das einbezogene Urteil von September 2012 war Anlass für zwei neue Straftaten: Eine falsche uneidliche Aussage, begangen von der Ehefrau des Angeklagten und die Anstiftung hierzu, begangen vom Angeklagten selbst.
Damals war ihm vorgeworfen worden, seinen Nachbarn in dessen Wohnung in Laufenburg so geschlagen zu haben, dass der eine Woche ...