Lückenhafte Buchführung reicht nicht zur Verurteilung

BZ-Plus Ein Eisenbieger und Subunternehmer im Baugewerbe wehrt sich erfolgreich gegen den Vorwurf, Sozialbetrug begangen zu haben.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Im Eisenbiegergewerbe sind viele auslä...ht nicht zweifelsfrei geklärt werden.   | Foto: Ingo Schneider
Im Eisenbiegergewerbe sind viele ausländische Arbeitskräfte aus Osteuropa tätig. Ob Sozialabgaben zu wenig bezahlt wurden, konnte vor Gericht nicht zweifelsfrei geklärt werden. Foto: Ingo Schneider
OFFENBURG. Ein im Baugewerbe als Eisenbieger tätiger Unternehmer hat sich erfolgreich gegen einen Strafbefehl zur Wehr gesetzt. Bei der mündlichen Verhandlung am Amtsgericht Offenburg wurde er jetzt freigesprochen. Laut Anklage hat der 39-Jährige nicht alle seine ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Weitere Artikel