Lörracher Gericht kann Angeklagten illegales Autorennen nicht nachweisen
Ein 21-Jähriger wird vor Gericht freigesprochen, nachdem er in Weil am Rhein der Bundespolizei davongefahren sein soll. Denn: Wer im Dezember am Steuer saß, muss offen bleiben, Beweise fehlen.
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Vieles spricht dafür, dass ein 21-Jähriger sich im Dezember mit einem anderen Autofahrer in der Weiler Hauptstraße ein illegales Autorennen geliefert hat. Zweifelsfrei beweisen konnte man ihm das jedoch nicht. Deshalb wurde der Angeklagte am Amtsgericht Lörrach freigesprochen.
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