Lörracher Gericht kam einem 30-Jährigen aus Grenzach-Wyhlen die Erpressung nicht nachweisen
Das Lörracher Schöffengericht verurteilt einen 30-Jährigen wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe. Für die Erpressung, für die er angeklagt war, fehlen die Beweise.
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Ein Chat brachte die Polizei darauf, ein heute 30-Jähriger habe vor drei Jahren andere wegen Schulden aus einem Drogengeschäft erpresst. Wegen räuberischer Erpressung stand er nun in Lörrach vor Gericht. Doch weil es sein konnte, dass die Schulden aus einem Darlehen stammten und die Drohungen des Angeklagten nichts bewirkt hatten, wurde er ...