Lkw-Fahrer trifft keine Schuld
Amtsgericht stellt Verfahren wegen fahrlässiger Tötung ein.
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BAD SÄCKINGEN. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 42- jährigen Kraftfahrer eingestellt. Der Beschuldigte muss eine Geldbuße von 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Am 26. April 2011 hatte sich in Bad Säckingen an der Kreuzung Jurastraße/Am Buchrain ein folgenschwerer Unfall ereignet. Ein 76 Jahre alter Fußgänger wurde von einem Lkw überrollt und erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen.
Gegen den Lastwagenfahrer wurde daraufhin per Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro verhängt. Dagegen hat er Einspruch eingelegt. Die Gerichtsverhandlung am Montagmorgen ...