Lieber Haft und Ruhe
Das Amtsgericht verhängt eine Bewährungsstrafe / Angeklagter beruft sich auf Gedächtnisverlust.
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TITISEE-NEUSTADT (zwi). Teils tragikomisch, über weite Teile aber eher skurril mutete eine Verhandlung vor dem Amtsgericht in Neustadt an. Verletzung der Unterhaltspflicht lautete der Vorwurf gegen einen 60-jährigen Mann aus dem Hochschwarzwald. Der Vater von vier Kindern berief sich auf Gedächtnisverlust.
Der gelernte Elektriker hatte seit Januar 2007 keinen Unterhalt mehr für seinen Sohn aus erster Ehe gezahlt, der damals zwölf Jahre alt war. Im Juli 1998 hatte ihn ein Amtsgericht in einem Nachbarlandkreis zur Zahlung von monatlich 207 Euro Unterhalt verpflichtet. Von September 2006 bis September ...