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Lidl verliert, Weg frei für Gewerbe

Verwaltungsgericht hält großflächigen Markt nicht für zulässig.  

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WEIL AM RHEIN. Nur einen Tag nach der Verhandlung der Lidl-Klage hat das Freiburger Verwaltungsgericht bereits entschieden. Danach wird der Discounter auf dem Gelände der früheren Rheineckgarage keinen großflächigen Markt errichten dürfen. Nun wird damit gerechnet, dass Lidl von seiner Kaufoption für das Gelände zurücktritt. Ein Interessent aus dem gewerblichen Bereich steht angeblich bereits Gewehr bei Fuß.

Ein Gerichtssprecher hat bestätigt, dass die Klage von Lidl abgewiesen wurde. Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Lidl war ...

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