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"Letztlich entscheidet allein die Frau"

Seit 25 Jahren ist die Schwangerschaftskonfliktberatung der AWO eine anerkannte Beratungsstelle nach Paragraph 219.  

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Die jüngste war 17, die älteste Frau war 51 Jahre alt. Beide kamen aus demselben Grund in die Markgrafenstraße 13: Sie waren ungewollt schwanger. Und sie hofften, aus der Schwangerschaftskonfliktberatung der Arbeiterwohlfahrt Freiburg für sich klarer herauszugehen. Seit 25 Jahren gibt es diese anerkannte Beratungsstelle nach Paragraph 219 Strafgesetzbuch, das im Übrigen eine Abtreibung heute wie früher grundsätzlich verbietet.

"Es gibt nie nur einen Grund, warum eine Frau hierher kommt", sagt Nua Sullivan-Schneider, "aber im Vordergrund stehen materielle Schwierigkeiten und Probleme in der Partnerschaft." Seit sieben Jahren berät die Sozialpädagogin mit einer Ausbildung in Mediation im früheren Haslacher Schulhaus. Nicht ...

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