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Letzte Gelegenheit ist am 22. Juli

Wer gegen die Bahnpläne Einwendungen hat, muss auf die Fristen achten / Rund 500 Gäste bei Infoabend zum Anhörungsverfahren.  

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OFFENBURG. Jeder, dessen Belange durch den Ausbau der Rheintalbahn im Abschnitt Offenburg-Hohberg betroffen ist, kann Einwendungen gegen die Planung erheben. Dazu genügt es, die befürchteten Beeinträchtigungen "in groben Zügen" darzustellen. Wichtig: Die Einwendungen müssen schriftlich und zwischen 9. Juni und 22. Juli bei der Stadt oder dem Regierungspräsidium Freiburg eingehen. Dessen Vertreter machten gestern vor rund 500 Zuhörern in der Ortenauhalle deutlich: "Wer die Einwendungsfrist verpasst, ist auch in seiner Klage ausgeschlossen."

Gute drei Stunden lang war der Bahnausbau gestern Abend einmal mehr das beherrschende Thema in Offenburg. Etwa 500 Besucher nutzten das freiwillige Angebot von Regierungspräsidium und Bahn und informierten sich über den Ablauf des ...

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