Letzte Akte Funpark: Ex-Chef und Türsteher verurteilt

Nachtrag zum Funpark: Mit der Verhandlung gegen den ehemaligen Chef selbst hat eine lange Reihe von Prozessen ihr unrühmliches Ende genommen. Der ehemalige Chef und ein ehemaliger Türsteher wurden vom Amtsgericht am vergangenen Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung verurteilt. Tatort war einmal mehr der berühmt-berüchtigte "Nebenraum".  

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Die Angeklagten
Auf dem Anklagestuhl sitzen der 43-jährige Stefan K. (*), ehemaliger Geschäftsführer des Funpark bis September 2007, und sein damaliger Türsteher, der 22-jährige Thomas G (*). Stefan K. betreibt heute unter anderem ein Reisebüro und ein Solarium. Er lebt in geordneten Verhältnissen, hat Familie und ist nicht vorbestraft. Die Liste der Vorstrafen von Thomas G. umfasst 13 Einträge, die von Fahren ohne Führerschein bis hin zu schwerer Körperverletzung reichen. Er sitzt bereits im Gefängnis. Beiden Angeklagten wird Freiheitsberaubung und gefährliche, da gemeinschaftliche, Körperverletzung zur Last gelegt.
Der ...

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