Leserbriefe
Werner Schäuble & Rheinfelden
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Bezahlen und ruhig sein
Zum Artikel "Parken am Friedhof macht Ärger" (BZ vom Mittwoch) hat die Redaktion zwei Lesermeinungen erhalten:
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, in welchem Zusammenhang die berufliche Tätigkeit eines Bürgers, dem ein Bußgeldbescheid erteilt wird, mit der Ordnungswidrigkeit steht? Wenn ich an einer Trauerfeier teilnehme, ist davon auszugehen, dass man, wie bei jedem anderen zeitgebundenen Termin, eine gewisse Vorlaufzeit mit einplant, zum Beispiel für die unter Umständen ...