Die baden-württembergische Gemeindeordnung sieht vor, dass die Zusammensetzung der Ausschüsse die Verhältnisse der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen widerspiegelt. Der Gemeinderat Grenzach-Wyhlen sollte sich die Möglichkeit geben, dies durch Neuwahlen der Ausschüsse zu korrigieren. Hierbei sollte aber nicht darauf gedrängt werden, dass dies über das Einigungsverfahren erfolgt, wenn keine Einigkeit herrscht und ein alternatives Verfahren existiert, das die Wahrung der Verhältnisse gewährleistet. Die grünen Fraktionsmitglieder haben beste Gründe, die AfD-Gemeinderäte aus Gewissensgründen über das Einigungsverfahren nicht aktiv wählen zu müssen. Dies sollte akzeptiert werden. Hier sind die AfD-Gemeinderäte aufgefordert, ihre Hausaufgaben zu machen und aktiv dafür zu sorgen, dass sie in den Ausschüssen vertreten sind. Von Opfern kann keine Rede sein! Bei der Wahl der Bürgermeisterstellvertretung sieht die Gemeindeordnung Baden-Württemberg eine geheime Wahl vor. Eine offene Wahl ist eine "Kann-Bestimmung". Somit lief die Wahl der Bürgermeisterstellvertretung gänzlich im Sinne der Gemeindeordnung ab. Ein neu gewählter Gemeinderat sollte sich überlegen, ob eine geheime Wahl im Sinne der Wahrung der Freiheit des Mandats nicht sinnvoller wäre und grundsätzlich auf offene Wahlen bei der Besetzung der Bürgermeisterstellvertreter zu verzichten. Georg Stenz, Grenzach-Wyhlen
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