Leserbrief: Man fühlt sich vom Staat bewusst abgezockt

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GRUNDSTEUER
Zur Berichterstattung über die neue Grundsteuer, die seit Jahresbeginn gilt.
Die neue Berechnung der Grundsteuer ist für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern eine Katastrophe. Man fühlt sich vom Staat bewusst abgezockt. Die jetzige Formel zur Grundsteuerberechnung sollte eine Vereinfachung der Steuerberechnung bringen ohne wesentliche Nachteile für die Grundstückbesitzer. Das Gegenteil ist der Fall. Die Bodenrichtwerte wurden von den Gutachterausschüssen flächenübergreifend als Bodenrichtwertzone bewertet und 2022 bis 2024 massiv angehoben ohne Berücksichtigung der Bebauung, Lage und Umwelteinflüsse. Bebaute Grundstücke mussten laut Vorgabe wie unbebaute Grundstücke bewertet werden! Die Vorgaben des Baurechts aus den 70er und 80er Jahren machten damals 700 bis 1000 Quadratmeter pro Grundstück notwendig, um Grenzabstände, Stell- Parkplätze und Baufenster einzuhalten. Auch dies bleibt unberücksichtigt. Einsprüche auf den Grundsteuerwertbescheid lehnte das Finanzamt 2023/2024 ab mit dem Hinweis, dass der Hebesatz der Gemeinde noch nicht feststeht und die Entscheidung des Verfassungsgerichts abgewartet werden muss. Diese Vorgaben zur Berechnung der Grundsteuer benachteiligt die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern/Eigentumswohnungen werden dadurch geringer belastet. Da der Hebesatz das zweite Stellrad bildet, sind die Gemeinden in einer Zwickmühle, aus der sie nicht mehr herauskommen. Sie müssen das ausbaden, was entweder zu Lasten der Gemeinde geht, oder am einfachsten zu Lasten der Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern. Bei dem neuen Hebesatz von 320 Prozent in Rheinfelden bedeutet dies eine Verdopplung der Grundsteuer auf circa 230 Prozent! Der Staat spricht von Mietdeckel, aber erhöht hiermit selbst die Mietkosten, da die Grundsteuer auch auf die Mieter umgelegt wird.
Werner Grimm, Rheinfelden-Herten
Schlagworte: Werner Grimm
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Kommentare (1)

Gustav Fischer

203 seit 15. Apr 2020

Ich empfehle Herrn Grimm, er ist mit seinem Anliegen nicht allein die eingerichtete Hotline der Stadt Rheinfelden in Anspruch zu [email protected] oder die Homepage der Stadt aufzurufen

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