Leserbrief: Eine Ohrfeige für die treuen Kunden

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LAHRER WERBEGEMEINSCHAFT
Zum Artikel "Die Gutscheine der Werbegemeinschaft sind nicht mehr gültig" (BZ vom 27. Januar) gibt es eine weitere Reaktion.
Was haben sich die Damen und Herren der Werbegemeinschaft dabei gedacht? Wie viele andere haben wir bewusst Gutscheine der Werbegemeinschaft Lahr an unsere Lieben verschenkt, auch um die Kaufkraft den Einzelhandelsgeschäften der Stadt Lahr zukommen zu lassen. Nun fanden wir selbst noch Papiergutscheine in einem liegengebliebenen Kuvert und wurden beim Versuch, diese einzulösen, vom Einzelhändler abgewiesen. Es wäre doch bekannt gewesen, dass diese Gutscheine nur noch bis Ende 2024 gültig sind und dann ungültig werden, wurde uns gesagt.

Es lässt sich jetzt trefflich darüber streiten, ob hierüber von der Werbegemeinschaft umfassend und rechtzeitig informiert wurde. Fakt ist, dass mit jedem erworbenen Papiergutschein Geld in die Kasse der Werbegemeinschaft geflossen ist – und die Werbegemeinschaft diese Papiergutscheine nun als wertlos deklariert. Was für eine Ohrfeige für die treuen Kunden und ein Bärendienst in puncto Kundenbindung. So brauchen sich die Einzelhändler in Lahr nicht zu wundern, wenn die verprellte Kundschaft sich mehr und mehr den Online-Händlern zuwendet.

Besonders arrogant erscheint die Äußerung des Vorsitzenden der Werbegemeinschaft, dass die nun seit mehr als drei Jahren in der Schublade liegenden Gutscheine sinngemäß keinen Verlust für die Kunden darstellen würden. Gleichzeitig wird mit dem harten Schnitt der Werbegemeinschaft jegliche weitere Kulanzregelung verwehrt und die Kunden bleiben auf dem Schaden sitzen.

Wir können nur hoffen, dass sich noch mehr aus der verprellten Kundschaft zu Wort melden und den Wert der Gutscheine einfordern, damit die Werbegemeinschaft zur Einsicht kommt, dass ihr Vorgehen ein Fehler war. Dann besteht vielleicht die Chance, dass die noch liegengebliebenen Papiergutscheine eingelöst werden dürfen.
Andrea Himmelsbach-Schaub, Lahr
Schlagworte: Andrea Himmelsbach-Schaub
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