Lenzkirch reicht keine Klage ein
Restwassermenge stellt eine deutliche Verbesserung dar.
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LENZKIRCH. Gegen die wasserrechtliche Entscheidung des Landes für den Betrieb der Oberstufe Häusern des Schluchseewerks wird Lenzkirch keine Klage einreichen. Der Gemeinderat folgte am Donnerstagabend damit dem Rat der beauftragten Wasserexperten und Juristen, die der Gemeinde Lenzkirch und dem Abwasserzweckverband Haslachtal mangels Erfolgsaussichten davon abrieten. Den im Anhörungsverfahren von Lenzkirch vorgebrachten Argumenten wurde entgegengehalten, dass keine nennenswerten Auswirkungen zu erwarten sind.
Anfangs des Monats fand in Schluchsee eine Besprechung über den Entscheid zur Neukonzessionierung statt, an dem neben der ...