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In einem weltgeschichtlichen Maßstab mögen 60 Jahre nur ein Wimpernschlag sein. Doch wer heute den Erlass V 644/51 des niedersächsischen Kultusministeriums liest, ist von dem Ungeist regelrecht schockiert, den das Dokument aus dem Jahr 1951 offenbart. Erlass V 644/51 legt fest, für ...