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Bundesarbeitsgericht

Leiharbeiter gehen leer aus

Differenz zwischen nichtigem Billig-Tarifvertrag und Tariflöhnen muss nicht nachgezahlt werden.  

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ERFURT. Leiharbeitnehmer können in der Regel nur drei Monate lang den vollen Lohn einklagen – auch wenn ein Billig-Tarifvertrag für nichtig erklärt wurde. Das entschied am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG).

Eine der Klägerinnen war Marina Fischer (Name geändert) aus der Nähe von Fürstenwalde. Die heute 53-Jährige war arbeitslos und bekam 2009 einen Job bei der Magdeburger Zeitarbeitsfirma "Diepa". "Der Lohn war unter ...

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