Bundesarbeitsgericht
Leiharbeiter gehen leer aus
Differenz zwischen nichtigem Billig-Tarifvertrag und Tariflöhnen muss nicht nachgezahlt werden.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
ERFURT. Leiharbeitnehmer können in der Regel nur drei Monate lang den vollen Lohn einklagen – auch wenn ein Billig-Tarifvertrag für nichtig erklärt wurde. Das entschied am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Eine der Klägerinnen war Marina Fischer (Name geändert) aus der Nähe von Fürstenwalde. Die heute 53-Jährige war arbeitslos und bekam 2009 einen Job bei der Magdeburger Zeitarbeitsfirma "Diepa". "Der Lohn war unter ...