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Ratgeber

Leichter enterben: Gesetzgeber hat das alte Erbrecht reformiert

Vermögende mit pflichtteilsberechtigten Verwandten sollten die am 1. Januar in Kraft tretenden neuen Regeln jetzt schon einkalkulieren. Bei richtiger Planung können Erblasser die Ansprüche ungeliebter Angehöriger deutlich minimieren.  

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Mitunter eine komplizierte Sache: Vermögen vererben  | Foto: fotolia.com/Gina Sanders
Mitunter eine komplizierte Sache: Vermögen vererben Foto: fotolia.com/Gina Sanders
SCHENKUNGEN
Verschenkt der Erblasser zu Lebzeiten Teile seines Vermögens, so steht allen Pflichtteilsberechtigten (also zum Beispiel Kindern oder Ehepartnern) ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu. ...

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