Ratgeber
Leichter enterben: Gesetzgeber hat das alte Erbrecht reformiert
Vermögende mit pflichtteilsberechtigten Verwandten sollten die am 1. Januar in Kraft tretenden neuen Regeln jetzt schon einkalkulieren. Bei richtiger Planung können Erblasser die Ansprüche ungeliebter Angehöriger deutlich minimieren.
Mi, 30. Dez 2009, 20:34 Uhr
Geld & Finanzen
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Verschenkt der Erblasser zu Lebzeiten Teile seines Vermögens, so steht allen Pflichtteilsberechtigten (also zum Beispiel Kindern oder Ehepartnern) ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu. ...