GASTBEITRAG: Bei Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte müssen Vermieter und Eigentümer mit spürbaren Folgen rechnen / Ein Beispiel aus einer Arztpraxis.
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Nur selten ist in Deutschland das Leitungswasser von Legionellen (links) befallen. Werden Grenzwerte überschritten, kann das aber gefährlich werden. Foto: fotolia.com/mumi, Janice Haney Carr/dpa
Vermieter, Wohnungseigentumsverwalter und Eigentümer von Immobilien, die nicht Selbstnutzer sind, haben die Verpflichtung; Einrichtungen, die durch ihre öffentliche Tätigkeit Wasser bereitstellen wie Krankenhäuser, Schulen, Altenheime, Kindergärten, Saunen, Fitnesscenter, Gaststätten, Hotels und Betriebe ähnlicher Art ebenfalls: Sie ...