Urteil
Lebenslang und Sicherungsverwahrung für den Maskenmann
Landgericht verurteilt Martin N. als Kindermörder und ordnet Sicherungsverwahrung an / Richter: besondere Schwere der Schuld.
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STADE (dpa). Der Pädagoge Martin N. soll für die Morde an drei Jungen lebenslang im Gefängnis büßen. Außerdem ordnete das Landgericht Stade Sicherungsverwahrung für den 41-Jährigen an, den es für rückfallgefährdet hält. Der sogenannte Maskenmann hatte zwischen 1992 und 2001 drei Jungen ermordet und mehrere sexuell missbraucht. Der Vorsitzende Richter Berend Appelkamp spricht von einer besonderen Schwere der Schuld.
Ob Martin N. jemals wieder auf freien Fuß kommen wird, ist nach diesem Urteil fraglich. Erst wenn Gutachter feststellen, dass er nicht mehr gefährlich ist, wird er aus der Haft entlassen. ...