Lebenslang für einen Mord
Revisionsgericht verurteilt 49-jährigen Angeklagten für seine Tat in einer Wehrer Gastwirtschaft.
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WALDSHUT/WEHR. Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes: Dazu verurteilte am gestrigen Dienstag die 2. Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Waldshut den 49-jährigen Angeklagten, der sich in einer Revisionsverhandlung seit Anfang dieses Monats wegen der Tötung seiner Geliebten in einer Gartenwirtschaft in Wehr vor der Schwurgerichtskammer zu verantworten hatte. Das Mordmerkmal der Heimtücke hielten die Richter in diesem Fall für erwiesen
Wie berichtet hatte der Bundesgerichtshof nach der Revision der beiden Nebenkläger das Urteil der ersten Hauptverhandlung, in der der Angeklagte wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs ...