Kommentar
Lebenslängliche Strafen gegen Totraser sollten nicht zur Regel werden
Einer der beiden Ku’damm-Raser bleibt wegen Mordes verurteilt. Der BGH hat damit erstmals in einem Raserfall die lebenslange Freiheitsstrafe bestätigt. Solche Urteile sollten die Ausnahme bleiben.
Fr, 19. Jun 2020, 16:44 Uhr
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