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Kommentar

Lebenslängliche Strafen gegen Totraser sollten nicht zur Regel werden

BZ-Plus Einer der beiden Ku’damm-Raser bleibt wegen Mordes verurteilt. Der BGH hat damit erstmals in einem Raserfall die lebenslange Freiheitsstrafe bestätigt. Solche Urteile sollten die Ausnahme bleiben.  

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Der Bundesgerichtshof hat geurteilt. Klarheit gibt es aber nur in einem einzigen Fall. Einer ...

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