Lebenslänglich und ein Freispruch
Im Neuenburger Feldmordprozess hat die Jugendkammer die Urteile verkündet und begründet / Der 23-jährige Angeklagte muss lebenslang ins Gefängnis.
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NEUENBURG/FREIBURG. Nach mehr als einem Jahr Prozessdauer sind am Donnerstag, dem 36. Verhandlungstag im Neuenburger Feldmordprozess, die Urteile gegen die beiden Angeklagten von der Jugendkammer des Landgerichts in Freiburg verkündet worden. Der 23-jährige Angeklagte wurde des Mordes an einem 21-jährigen Rumänen im Dezember 2014 bei Neuenburg schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt; der mitangeklagte 21-Jährige nach dem Zweifelsgrundsatz vom Mordvorwurf der Staatsanwaltschaft freigesprochen.
Mit unbewegtem Gesicht nahm der 23-jährige Angeklagte den Spruch der Richter entgegen. Während der gut eineinhalb Stunden dauernden Urteilsbegründung saß er nahezu unbeweglich mit verschränkten Armen auf seinem Platz. Seit Beginn des Prozesses am 25. Januar 2015 wurde aus dem ehemals korpulenten ein schlanker Mann.Einige Sekunden mit seiner ...