Lebenslänglich für 45-Jährigen
Im Kenzinger Mordprozess spricht das Schwurgericht die Mitangeklagte mangels Beweisen frei und ordnet Haftentschädigung an.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
KENZINGEN/FREIBURG. Lebenslänglich für den 45-jährigen Angeklagten und Freispruch für seine mitangeklagte 57-jährige Lebensgefährtin. So lautet das Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg im Kenzinger Mordprozess. Während die Richter dem 45-Jährigen neben dem Mord noch zwei Überfälle auf ebenfalls ältere Menschen im Elsass nachweisen konnten, halten sie eine Anwesenheit der Mitangeklagten bei der Ermordung der 61-jährigen Kenzingerin am 10. April 2014 für wahrscheinlich, aber nicht nachweisbar. Die Kammer ordnete für die Frau Haftentschädigung an.
Mehr als 50 Zuhörer, darunter einige Ermittler, hatten sich zur Urteilsverkündung am Freitag um 12 Uhr eingefunden. Äußerlich ruhig und gefasst nahm der 45-Jährige seine Verurteilung und die 70 Minuten währende Urteilsbegründung der Vorsitzenden Richterin Eva Kleine-Cosack entgegen. ...