Bundesgerichtshof
Lebens- und Rentenversicherungen können unter Umständen rückabgewickelt werden
Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, können unter Umständen rückabgewickelt werden.
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Wer früher eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat und dabei nicht richtig über seine Rechte aufgeklärt wurde, kann den Vertrag heute noch rückabwickeln. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Es ist damit zu rechnen, dass Zehntausende von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Tausende Verfahren sind bei den Gerichten bereits anhängig.
Im konkreten Fall hatte der Schwabe Walter Endress 1998 bei der Allianz eine Rentenversicherung abgeschlossen. Insgesamt rund 51 100 Euro Prämien hatte er bereits eingezahlt, als er den Vertrag 2007 kündigte. Die Allianz zahlte ihm ...