Landgericht: "Spurenbild spricht für Mord"
Der Holzener Mordprozess endet mit einer elfjährigen Haftstrafe und der Unterbringung des 35-jährigen Angeklagten in die Psychiatrie.
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KANDERN-HOLZEN/FREIBURG. Des Mordes im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit schuldig gesprochen und zu einer elfjährigen Haftstrafe verurteilt hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg gestern einen 35-jährigen Angeklagten aus Kandern-Holzen. Sie ist davon überzeugt, dass der Angeklagte in der Nacht zum 9. Mai 2007 seine Frau heimtückisch angegriffen und ihr in Tötungsabsicht die Kehle durchgeschnitten hat. Das Gericht hat darüber hinaus die Unterbringung des psychisch erkrankten und deshalb gefährlichen Angeklagten in die Psychiatrie angeordnet.
Am frühen Morgen des 9. Mai 2007 bekam der Vermieter einer Einliegerwohnung in Holzen Besuch von seinem Mieter. Der erklärte, dass seine Frau tot in der Wohnung liege, und dass alle anderen auch noch drankommen werden. Der Vermieter alarmierte die Polizei. Der Notarzt konnte nur noch den Tod ...