Land zahlt nur für Bedarf

Neues Kindergartengesetz: Wünsche nach zusätzlicher Kinderbetreuung gibt es vielerorts.  

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MARCH/BREISGAU. Gut vier Monate ist es nun alt, das neue Kindergartengesetz, mit dem das Land Baden-Württemberg die Finanzverantwortung für die Kinderbetreuung völlig in die Hände der Gemeinden legt. Für die einen ist das ein wichtiger Schritt in Richtung der gewünschten Kommunalisierung, für die anderen bedeutet dieser Strukturwandel vor allem einen Mehraufwand an Verwaltungsarbeit - denn Geld vom Land gibt es nur, wenn eine kommunale "Bedarfsplanung" vorliegt.

Im Kindergarten "Pfistergässle" in Denzlingen wird es vom kommenden Kindergartenjahr eine "VÖ"-Gruppe geben, also eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten. Das hat der Gemeinderat kürzlich beschlossen, nachdem im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung festgestellt wurde, dass eine solche Gruppe vielen Eltern fehlt.
Auch eine Ganztagesgruppe würden sich einige Eltern wünschen, doch, so ...

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