Land zahlt nur für Bedarf
Neues Kindergartengesetz: Wünsche nach zusätzlicher Kinderbetreuung gibt es vielerorts.
Heike Westermann de Ruiz
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
MARCH/BREISGAU. Gut vier Monate ist es nun alt, das neue Kindergartengesetz, mit dem das Land Baden-Württemberg die Finanzverantwortung für die Kinderbetreuung völlig in die Hände der Gemeinden legt. Für die einen ist das ein wichtiger Schritt in Richtung der gewünschten Kommunalisierung, für die anderen bedeutet dieser Strukturwandel vor allem einen Mehraufwand an Verwaltungsarbeit - denn Geld vom Land gibt es nur, wenn eine kommunale "Bedarfsplanung" vorliegt.
Im Kindergarten "Pfistergässle" in Denzlingen wird es vom kommenden Kindergartenjahr eine "VÖ"-Gruppe geben, also eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten. Das hat der Gemeinderat kürzlich beschlossen, nachdem im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung festgestellt wurde, dass eine solche Gruppe vielen Eltern fehlt.Auch eine Ganztagesgruppe würden sich einige Eltern wünschen, doch, so ...