"Lammtaler" juristisch nicht zu beanstanden
Bundesgerichtshof entscheidet.
siehe auch Seiten 15 & 26
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LAHR (dü). Hermann Hauer, Inhaber der Lamm-Apotheke, darf sich als juristischer Sieger fühlen. Die Lahrer "Lammtaler" als Rabatt oder Zugebe auch auf verschreibungspflichtige Medikamente verstoßen ebenso wenig gegen das Wettbewerbsrecht wie die Offenburger "Douglas-Taler". Dies hat der Karlsruher Bundesgerichtshof in seiner gestern veröffentlichten Entscheidung klargestellt.
Hauer sieht sich bestätigt: "Wir haben uns immer an die Vorgaben des ...