Lager auf Schutt gebaut
Unerlaubte Ablagerungen im Hemmet / Gericht stellt Berufungsverfahren gegen Geldbuße ein.
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WEHR/WALDSHUT. "Unerlaubtes Betreiben von Anlagen": Der Straftatbestand hört sich gefährlich an, kann aber schon dann erfüllt sein, wenn man seinen Lagerplatz auf Bauschutt erstellt. Der kann nämlich Abfall sein, wie bei einem Wehrer Unternehmer, der sich vor dem Landgericht Waldshut verantworten musste. Er war in der ersten Instanz freigesprochen worden, die Staatsanwaltschaft ging jedoch in die Berufung. Jetzt muss der Wehrer zwar 1000 Euro zahlen, kam aber mit einer Einstellung und ohne Vorstrafe davon.
Der 39-Jährige hatte seinen Abstell- und Lagerplatz in der Stadt 1999 zwar nicht auf Sand gebaut, sondern mit Bauschutt aufgefüllt und befestigt. Nichts Ungewöhnliches und gleichsam "legaler Abfall", ...