Lärm verursacht Schlägerei

Angeklagter schlägt 21-Jährigem "aus Versehen" ins Gesicht / Geschädigter war zu später Stunde laut.  

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Das Gericht hat eine Strafe in Höhe von 600 Euro verhängt.   | Foto: dpa/Ebener
Das Gericht hat eine Strafe in Höhe von 600 Euro verhängt. Foto: dpa/Ebener

BAD SÄCKINGEN. Ein "Missverständnis" und ein "Versehen" sei es gewesen, erklärte der Angeklagte vor dem Bad Säckinger Amtsgericht. Dem 22-Jährigen wurde vorgeworfen, im vergangenen August in der Asylunterkunft Langfuhren einem anderen Bewohner ins Gesicht geschlagen zu haben. Der 21-jährige Geschädigte, der als Zeuge geladen war, erlitt eine Platzwunde an der Lippe. Er selbst konnte den Angeklagten nicht als Täter identifizieren.

Zum Vorfall kam es, als der Geschädigte in der Nacht die Tür in seinem Zimmer nicht mehr öffnen konnte. Von seinem Fenster aus habe er zwei Sicherheitskräfte darüber in Kenntnis gesetzt. Diese versuchten von außen, die Türe zu öffnen, ...

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