Künstliche Befruchtung: Zuschuss nur mit Trauschein
Krankenkassen dürfen unverheiratete Paare bei der künstlichen Befruchtung nicht finanziell unterstützen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden.
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Unverheiratete Paare, die sich ihren Kinderwunsch mit Hilfe aus dem Labor erfüllen wollen, dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht finanziell unterstützt werden. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Damit bleibt die Förderung auch weiterhin vom Trauschein abhängig. ...