Kündigung unangemessen
VOR GERICHT: Drogeriemarkt Müller muss Mitarbeiterin weiter beschäftigen.
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LÖRRACH. Eine Mitarbeiterin des Drogerie-Markts Müller hat vor dem Arbeitsgericht erfolgreich gegen ihre Kündigung geklagt. Die zum 30. Juni ausgesprochene Kündigung wird damit ungültig.
Die Differenzen zwischen der Mitarbeiterin, die als stellvertretende Geschäftsführerin arbeitet, und ihrem Arbeitgeber begannen, nachdem der ...