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D ass Entscheidungen in Eheangelegenheiten nicht allein vom Ehemann, sondern von beiden Partnern gemeinsam getroffen werden, ist heutzutage selbstverständlich. Gestrichen wurde das Letztentscheidungsrecht des Mannes vor 60 Jahren: Am 1. Juli 1958 trat das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft. Es sollte den Auftrag des Grundgesetzes, "Männer und Frauen sind gleichberechtigt", ...