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Kritik am Begriff Gewinnsteuer

Die geplante Erhöhung der Gewerbesteuer ist im Ortschaftsrat von Hugsweier auf Kritik gestoßen. Am Ende wurde sie aber bei nur einer Gegenstimme befürwortet.  

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Mit der Erhöhung des Hebesatzes von derzeit 390 auf 420 Prozent zum 1. Januar 2026 will die Stadtverwaltung zusätzliche Einnahmen generieren, um die geplanten Investitionen samt den Folgekosten mitzufinanzieren. "Die Zukunftsinvestitionen brauchen eine Gegenfinanzierung", sagte Dieter Singler von der Stadtverwaltung im Ortschaftsrat. Stadtkämmerer Markus Wurth wies darauf hin, dass die Gewerbesteuer eine Gewinnsteuer für die Unternehmen sei.

Ortschaftsrat Christopher Rubin entgegnete den Verwaltungsvertretern, dass Unternehmen Gewinne machen müssen, um diese in ihren Bilanzen auszuweisen, wenn sie Geld für Investitionen von den Banken wollen. Gewinne dienten Investitionen, dem Ausbau der Stadtorte und der Finanzierung von Fachkräften, so Rubin.

Er wisse, dass viele mittelständische Unternehmen in der Region dringend darauf angewiesen seien. "Diese trifft eine Erhöhung der Gewerbesteuer hart", betonte Rubin. Man könne als Unternehmer nur an Wachstum denken, wenn man Gewinne macht. "Man braucht Gewinne für Investitionen, um Wachstum zu generieren", so Rubin weiter. Weniger Gewinne bedeute weniger Wachstum und das habe negative Folgen.

Für den Betreiber der Rubin-Mühle in Hugsweier ist "die Gewerbesteuer keine reine Gewinnsteuer, man muss die Gesamtsituation betrachten". An die Verwaltungsvertreter gerichtet, machte Christopher Rubin deutlich: "Es ist keine gute Aussage, dass die Gewerbesteuer eine Gewinnsteuer ist." Mit Blick auf Unternehmen in Lahr, für die die Erhöhung ein großes Problem ist, sei er gegen eine Erhöhung. Rubin war aber die einzige Gegenstimme. Bei zwei Enthaltungen und sechs Ja-Stimmen wurde dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt.

"Ein schwieriges Unterfangen", sagte Reichenbachs Ortsvorsteher Klaus Girstl am Dienstag zu der Vielfalt an Steuerthemen, über die im Ortschaftsrat abgestimmt werden sollte. Über die Diskussion zur Gewerbesteuer hat die Badische Zeitung bereits berichtet. Dieter Singler von der Stadtverwaltung unternahm in der Sitzung den Versuch, das komplexe Thema "Reform der Grundsteuer" einschließlich der Festlegung der Hebesätze, die ab 2025 in Kraft treten sollen, verständlich zu machen. Nach einer Aussprache, bei der das Gremium sich einig war, dass es Gewinner und Verlierer gibt, fiel die Abstimmung dann aber doch einstimmig aus.

Harald Günther (CDU) merkte dazu an, dass grundsätzlich das Wohnen teurer werde, letztlich die Grundsteuer aber auf die Mieter umgelegt werden könnte. Noch sei nicht restlich alles bei der Reform und den neuen Hebesätzen geklärt, sagte Singler. Die Reichenbacher, so Hermann Kleinschmidt (SPD), die überwiegend große Grundstücke haben, auf denen ihre Häuser stehen, müssten die Kröte schlucken und für die Verschiebungen der Steuerlast mehr bezahlen.

Schnell abgehakt waren die Abwassergebühren für 2025, über die informiert wurde, deren Ermittlung aber noch nicht abgeschlossen sei. Als komplizierte Sachlage wurde im Gremium die Vergnügungssteuer betrachtet, über die getrennt abgestimmt wurde. Zugestimmt wurde, dass der Steuersatz für Geldspielgeräte künftig 25 statt 22 Prozent beträgt.

Nicht einverstanden war der Rat aber mit der Begründung der Verwaltung, dass Tanzveranstaltungen und Diskotheken künftig von der Vergnügungsbesteuerung ausgenommen werden sollten. Mit sieben Ja- und zwei Nein-Stimmen votierte das Gremium für eine Besteuerung von Tanzveranstaltungen und Diskotheken.

Ressort: Lahr

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