Kreis will Option prüfen
Schneider begrüßt Grundgesetzänderung für Hartz IV / Kreis und Agentur: Kooperation sinnvoll.
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![Die GAL hat sich aus Sicht der Verantwortlichen gut entwickelt. | Foto: Gra Die GAL hat sich aus Sicht der Verantwortlichen gut entwickelt. | Foto: Gra](https://ais.badische-zeitung.de/piece/01/b5/4f/65/28659557-w-640.jpg)
LÖRRACH. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende (GAL), in der der Kreis und die Agentur für Arbeit die Betreuung der Hartz IV-Fälle gebündelt haben, hat doch Zukunft. Nachdem sich Bundesregierung und SPD auf eine Grundgesetzänderung geeinigt haben, kann die Behörde wohl in der aktuellen Form weiter arbeiten. Landrat Schneider begrüßte das gestern per Mitteilung. Auch der Kreistag hatte die Lösung in einer Resolution (unten) dieser Tage gefordert. Parallel kündigte Schneider aber auch an, dass nun erneut geprüft wird, in welcher Verwaltungsform Hartz IV im Kreis künftig umgesetzt wird.
Die GAL, die Anfang des Jahres fünf Jahre alt wurde, bündelt kommunale und staatliche Aufgaben unter einem Dach und in einer Hand. Dabei trägt der Kreis die Kosten der Unterkunft, also Mieten und Nebenkosten, die Agentur ...