Account/Login

Kreis klagt gegen das Land

Die Ablehnung des Schulneubaus in Bad Krozingen will die Mehrheit der Kreisräte nicht hinnehmen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Das  Für und Wider einer Klage gegen das Land wurde im Kreistag diskutiert.   | Foto: Kathrin Blum
Das Für und Wider einer Klage gegen das Land wurde im Kreistag diskutiert. Foto: Kathrin Blum

BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD. Der Kreis klagt: Mit großer Mehrheit hat der Kreistag am Montag beschlossen, gegen die Ablehnung des Kulturministeriums zur Teilverlegung der beruflichen Schulen von Müllheim nach Bad Krozingen Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen und ist damit dem Vorschlag der Kreisverwaltung gefolgt. Begründung: Das Nein aus Stuttgart sei nicht rechtmäßig und respektiere die Selbstverwaltungsrechte des Kreises nicht. Zudem sieht die Mehrheit der Kreisräte erhebliche Abwägungsdefizite in der Entscheidung des Ministeriums. Allerdings sind 16 Kreisräte – quer durch alle Fraktionen und Gruppen, ausgenommen der FDP – der Meinung, die Klage sei der falsche Weg.

Ausdrücklich wollte Landrätin Dorothea Störr-Ritter vor der Abstimmung nicht in eine sachliche Debatte einsteigen. Sie machte allerdings deutlich, dass es bei der Frage keinesfalls um eine Entscheidung für Bad Krozingen und gegen Müllheim oder umgekehrt gehe. "Sondern es sind schulpolitische Erwägungen." Werde nicht innerhalb von vier Wochen Klage eingereicht, sei der Entscheid ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel