Kontrolleure arbeiten unter Kontrolle
In Zürich arbeiten Skyguide und Deutsche Flugsicherung bereits heute auch ohne staatlichen Vertrag eng zusammen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
ZÜRICH. Das Konstanzer Landgericht hat entschieden, dass die Bundesrepublik für das Flugzeugunglück von Überlingen haften muss – obwohl die Schweizer Flugsicherung Skyguide den Unfall verursacht habe. Aufgrund dieses Urteils, das in manchen Passagen heftige Kritik an Skyguide übt, schöpfen die Schweizer dennoch neue Hoffnung, dass die Deutschen nun wieder mit ihnen verhandeln werden. Denn ohne den am Fluglärmstreit gescheiterten Staatsvertrag agiert Skyguide in rechtlicher Grauzone.
Im März hatte das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) als Aufsichtsbehörde ein lange vorbereitetes Projekt von Skyguide gestoppt: Der obere Luftraum der Schweiz sollte komplett von Genf aus kontrolliert worden. Doch dem BAZL war die Umsetzung nicht gut genug vorbereitet. Weil ohnehin noch europäische Richtlinien ...