Konfusion über einen Bauantrag
Karsau weist Antrag von Schloss Beuggen an Verwaltung zurück.
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KARSAU. Ein Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses der ehemaligen Schütte in Schloss Beuggen sorgte im Ortschaftsrat Karsau für größere Verwirrung. Widersprüchliche Stellungnahmen des Baurechtsamts Rheinfelden sowie der Oberen Denkmalschutzbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg legten die Vermutung nahe, dass beiden Behörden nicht die gleichen Unterlagen zum Entscheid vorgelegen haben. Der Ortschaftsrat sah sich außerstande, über den Antrag zu entscheiden, und wies die Angelegenheit zur Klärung an die Verwaltung zurück.
Dem Ortschaftsrat lag der Bauantrag der Landeskirche zum Ausbau des Dachgeschosses der ehemaligen Schütte im Schloss Beuggen zur Beratung vor. Das Gesuch sieht vor, im Dachgeschoss eine Wohnung, Lagerräume ...