Kommunale Theater im Land müssen Überschüsse zurückzahlen
Sparen verboten: Anders als Staatstheater und Soziokulturelle Zentren dürfen kommunale Theater im Land keine Rücklagen bilden. Nun müssen sie Überschüsse zurückzahlen – wie das Theater Freiburg.
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Zum Beispiel das Theater Freiburg. Es hatte im Pandemie-Jahr 2020 durch Kurzarbeit und den Wegfall von Produktionskosten einen Überschuss in Höhe von 600.000 Euro erwirtschaftet. Geld, das die Städtischen Bühnen voraussichtlich in diesem oder im Folgejahr gut ...