Sozialhilfe für EU-Bürger
Kommunale Spitzenverbände protestieren gegen spektakuläres Urteil des Bundessozialgerichts
Arbeitssuchende EU-Bürger können in Deutschland zwar kein Hartz IV bekommen, aber Sozialhilfe. Das entschied vorige Woche das Bundessozialgericht (BSG). Die Kommunen sind entsetzt. Denn Sozialhilfe müssen sie aus ihren eigenen Haushalten zahlen, während für Hartz IV der Bund aufkommt.
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KASSEL/BERLIN.
Das BSG-Urteil ist eine überraschende Volte in einer langen Diskussion. Schon 2007 bestimmte der Bundestag im Sozialgesetzbuch II, dass Hartz IV nicht gewährt wird, wenn sich Ausländer nur zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Damit ...