Kommentar
Ein Unbehagen bleibt nach dem Urteilsspruch gegen Knut S.
Acht Jahre Haft, aber keine anschließende Sicherungsverwahrung: So lautet das Urteil im zweiten Prozess um die Staufener Fälle von Kindesmissbrauch. Angeklagt war der Bundeswehrsoldat Knut S.
Mi, 16. Mai 2018, 18:35 Uhr
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Thema: Kindesmissbrauch Breisgau
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