"Komme gleich wieder" geht nicht

Unfallflucht begeht auch, wer sich für kurze Zeit entfernt und dann an den Unfallort zurückkehrt.  

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KENZINGEN. Auch wer sich nur für kurze Zeit von der Unfallstelle entfernt, um etwas zu erledigen, und dann wieder zurückkommt und die Beteiligung am Unfall zugibt, begeht Unfallflucht. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichtes Kenzingen hervor.
Wieso sie an diesem ...

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