Urteil
Körperverletzung durch Hammerschläge - zwei Jahre und sieben Monate Haft
Zwei Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen und Fahrens ohne Fahrerlaubnis – so lautet das Urteil der 1. Schwurgerichtskammer beim Landgericht Offenburg gegen den 32-jährigen, der in den Morgenstunden des 18. August 2010 einen Bekannten vor dessen Wohnung in Offenburg abgepasst und mit Hammerschlägen auf den Kopf malträtiert hatte.
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