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Urteil

Körperverletzung durch Hammerschläge - zwei Jahre und sieben Monate Haft

Zwei Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen und Fahrens ohne Fahrerlaubnis – so lautet das Urteil der 1. Schwurgerichtskammer beim Landgericht Offenburg gegen den 32-jährigen, der in den Morgenstunden des 18. August 2010 einen Bekannten vor dessen Wohnung in Offenburg abgepasst und mit Hammerschlägen auf den Kopf malträtiert hatte.  

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Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der Angeklagte die Hammerschläge geführt, nicht aber, dass er dabei auch in Tötungsabsicht gehandelt hat. Bis zum Jahr 2009 hatte der 32-jährige in Lahr ein Internetcafé betrieben. Als er sich für ...

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